Bedingungen zur Nutzung der Dachmarke
Die Dachmarke Südtirol ist eine markenrechtlich geschützte Wort-Bild-Marke. Um diese offiziell nutzen zu dürfen, sind eine Registrierung sowie Autorisierung zwingend erforderlich. Die Verwendung der Dachmarke bzw. von Elementen davon – wie etwa der Südtirol-Wortmarke (Südtirol-Schriftzug) – ohne ausdrückliche Erlaubnis ist nicht gestattet und kann entsprechende Strafen nach sich ziehen.
Im Dachmarken-Reglement (siehe Download-Link unten) finden Sie die Richtlinien für die Nutzung der Dachmarke. Wenn Sie sich als Nutzer („Lizenznehmer“) registrieren lassen möchten, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie als Markenbotschafter geeignet sind – also das Image Südtirols sowie die Identität und Positionierung der Dachmarke festigen bzw. stärken können.
Im Dachmarken-Reglement (siehe Download-Link unten) finden Sie die Richtlinien für die Nutzung der Dachmarke. Wenn Sie sich als Nutzer („Lizenznehmer“) registrieren lassen möchten, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie als Markenbotschafter geeignet sind – also das Image Südtirols sowie die Identität und Positionierung der Dachmarke festigen bzw. stärken können.
Je nachdem, welchem Bereich (also z.B. welcher Branche) Sie angehören, haben Sie verschiedene Marken- bzw. Zeichenvarianten zur Auswahl:
- Für den Tourismus (und branchennahe Bereiche) gibt es die Dachmarke (Südtirol-Badge bzw. Südtirol-Pointer).
- Für die Landwirtschaft gibt es drei Herkunftsmarken sowie ein Qualitätszeichen.
- Für Unternehmer im produzierenden Gewerbe und Dienstleister gibt es das Standortzeichen „Ein Unternehmen aus Südtirol".
Reglement
Beschluss der Landesregierung Nr. 1300 vom 12.12.2018 / Autonome Provinz Bozen – Südtirol
Beschluss der Landesregierung Nr. 1300 vom 12.12.2018 / Autonome Provinz Bozen – Südtirol
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Gemeinsamer Markenauftritt mit der Dachmarke:
der „Südtirol-Badge“
Der „Südtirol-Badge“ besteht aus der Südtirol-Wortmarke (Südtirol-Schriftzug), dem Südtirol-Panorama und einer weißen Farbfläche. Sie dürfen den Südtirol-Badge verwenden, wenn Sie Vertreter eines/einer touristischen oder branchennahen Unternehmens/Organisation/Produktes sind. Der Südtirol-Badge wird im „Co-Branding“ eingesetzt, d.h. er wird in Kombination mit Ihrem eigenen Logo verwendet.
Damit Sie den Südtirol-Badge nutzen dürfen, müssen zunächst eine Prüfung und Autorisierung durch das Brand Management erfolgen.
Wer darf den Südtirol-Badge verwenden?
Damit Sie den Südtirol-Badge nutzen dürfen, müssen zunächst eine Prüfung und Autorisierung durch das Brand Management erfolgen.
Wer darf den Südtirol-Badge verwenden?
- Tourismusorganisationen (z.B. Tourismusvereine)
- Beherbergungs- oder Gastronomiebetriebe
- Veranstaltungen
- Ferienspezialisten und Freizeitanbieter (z.B. Hotelkooperationen, Aufstiegsanlagen)
- Touristische Informations- und Vermittlungsplattformen, touristische Dienstleister
- Sponsoring-Partner
- Hersteller von Südtirol-Werbeartikeln mit Lizenzvertrag
- Institutionen (IDM Südtirol, sachzuständige Landeseinrichtungen)
- Werbeagenturen, Grafikstudios (ausschließlich für Kunden mit Berechtigung)
Für Institutionen: der „Südtirol-Pointer“
Der „Südtirol-Pointer“ besteht aus der Südtirol-Wortmarke (Südtirol-Schriftzug), dem Südtirol-Panorama sowie einer weißen Farbfläche. Er wird nur dann eingesetzt, wenn die Marke Südtirol der „Absender“ – also der Träger – der übermittelten Botschaft ist.
Sie dürfen den Südtirol-Pointer verwenden, wenn Sie einer Institution angehören. In diesem Fall dürfen Sie außerdem einzelne Basiselemente des Dachmarken-Erscheinungsbildes verwenden: zum Beispiel die Südtirol-Wortmarke, das Südtirol-Panorama, die Südtirol-Farben oder die Südtirol-Schriftfamilie.
Damit Sie den Südtirol-Pointer nutzen dürfen, müssen zunächst eine Prüfung und Autorisierung durch das Brand Management erfolgen. In weiterer Folge müssen Ihre Grafiken mit Südtirol-Pointer vor der Verwendung stets dezidiert freigegeben werden.
Welche Institutionen dürfen den Südtirol-Pointer sowie die Basiselemente verwenden?
Sie dürfen den Südtirol-Pointer verwenden, wenn Sie einer Institution angehören. In diesem Fall dürfen Sie außerdem einzelne Basiselemente des Dachmarken-Erscheinungsbildes verwenden: zum Beispiel die Südtirol-Wortmarke, das Südtirol-Panorama, die Südtirol-Farben oder die Südtirol-Schriftfamilie.
Damit Sie den Südtirol-Pointer nutzen dürfen, müssen zunächst eine Prüfung und Autorisierung durch das Brand Management erfolgen. In weiterer Folge müssen Ihre Grafiken mit Südtirol-Pointer vor der Verwendung stets dezidiert freigegeben werden.
Welche Institutionen dürfen den Südtirol-Pointer sowie die Basiselemente verwenden?
- IDM Südtirol, sachzuständige Landeseinrichtungen
- Werbeagenturen, Grafikstudios (ausschließlich für Kunden mit Berechtigung)
- Hersteller von Südtirol-Werbeartikeln mit Lizenzvertrag
Naturkosmetik
Im Bereich Kosmetik muss die wertgebende Substanz bzw. der Hauptwirkstoff nachweislich und vorwiegend (mindestens 50%) aus Südtirol stammen.
Sind in Südtirol keine geeigneten Einrichtungen vorhanden, kann die Verarbeitung in Produktionsstätten außerhalb Südtirols (Italien und Alpenraum) erfolgen.
Der Hersteller muss seinen Firmensitz in Südtirol haben.
Folgende Qualitätsnachweise sind nötig:
> Laborbestätigung über die wertgebende Substanz
> Eintragung in EU-Portal für Kosmetikprodukte
> Eine der gängigen Zertifizierungen (BDIH, ICADA, ECOCERT, COSMEBIO, ICEA, Abcert, Demeter, Natrue, Lacon, Austria Bio, Naturland, CSE, NCS)
> Oder Laborbestätigung über Erfüllung der Auflagen
Sind in Südtirol keine geeigneten Einrichtungen vorhanden, kann die Verarbeitung in Produktionsstätten außerhalb Südtirols (Italien und Alpenraum) erfolgen.
Der Hersteller muss seinen Firmensitz in Südtirol haben.
Folgende Qualitätsnachweise sind nötig:
> Laborbestätigung über die wertgebende Substanz
> Eintragung in EU-Portal für Kosmetikprodukte
> Eine der gängigen Zertifizierungen (BDIH, ICADA, ECOCERT, COSMEBIO, ICEA, Abcert, Demeter, Natrue, Lacon, Austria Bio, Naturland, CSE, NCS)
> Oder Laborbestätigung über Erfüllung der Auflagen
Produkte mit starkem Südtirol-Bezug
Im Bereich Produkte mit starkem Südtirol-Bezug (Handwerk/Kunsthandwerk, verarbeitete/veredelte Produkte) muss entweder der wertgebende Rohstoff typisch für Südtirol sein und zu 100% aus Südtirol stammen, oder die Verarbeitungsmethode typisch sein.
Der Ver-und Bearbeitungsprozess muss in Südtirol stattfinden, die Produktkonzeption oder das Design in Südtirol gemacht werden.
Es muss sich um ein Endprodukt handeln, welches das „Erlebnis Südtirol“ vermitteln kann.
Der Ver-und Bearbeitungsprozess muss in Südtirol stattfinden, die Produktkonzeption oder das Design in Südtirol gemacht werden.
Es muss sich um ein Endprodukt handeln, welches das „Erlebnis Südtirol“ vermitteln kann.
Gemeinsamer Markenauftritt: das Zeichen „Qualität Südtirol“
Das Zeichen „Qualität Südtirol" wird besonders hochwertigen landwirtschaftlichen Produkten und Lebensmitteln aus Südtirol verliehen. Die Einhaltung der Qualitätsvorschriften wird von unabhängigen, zertifizierten Kontrollstellen geprüft. Das Qualitätszeichen ist Teil der Südtiroler Strategie zur Qualitätssicherung im Lebensmittelbereich.
Ob Sie als Produzent die entsprechenden Qualitätsmerkmale erfüllen, bedarf einer Prüfung durch das Amt für Handel und Dienstleistungen. Sollten Sie dessen Autorisierung erhalten, dürfen Sie das Zeichen „Qualität Südtirol“ auf Ihrem Produkt führen. In weiterer Folge müssen Ihre Grafiken vor der Verwendung stets dezidiert freigegeben werden. Das Qualitätszeichen wird im „Co-Branding“ eingesetzt, d.h. in Kombination mit Ihrem eigenen Logo.
Wofür darf das Qualitätszeichen verwendet werden?
Ob Sie als Produzent die entsprechenden Qualitätsmerkmale erfüllen, bedarf einer Prüfung durch das Amt für Handel und Dienstleistungen. Sollten Sie dessen Autorisierung erhalten, dürfen Sie das Zeichen „Qualität Südtirol“ auf Ihrem Produkt führen. In weiterer Folge müssen Ihre Grafiken vor der Verwendung stets dezidiert freigegeben werden. Das Qualitätszeichen wird im „Co-Branding“ eingesetzt, d.h. in Kombination mit Ihrem eigenen Logo.
Wofür darf das Qualitätszeichen verwendet werden?
- Geprüfte Lebensmittel von Südtiroler Produzenten
- Werbeagenturen, Grafikstudios (ausschließlich für Kunden mit entsprechendem Zeichennutzungsvertrag)
Für Institutionen: das Zeichen „Qualität Südtirol“
Wenn Sie einer Institution angehören, dürfen Sie das Zeichen „Qualität Südtirol“ als „Absender-Marke“ – also Träger der übermittelten Botschaft – sowie einzelne Basiselemente des Dachmarken-Erscheinungsbildes verwenden (zum Beispiel die Südtirol-Farben oder die Südtirol-Schriftfamilie).
Welche Institutionen dürfen das Zeichen „Qualität Südtirol“ sowie die Basiselemente verwenden?
Welche Institutionen dürfen das Zeichen „Qualität Südtirol“ sowie die Basiselemente verwenden?
- IDM Südtirol
- sachzuständige Abteilungen der Autonomen Provinz Bozen
- Sennereiverband Südtirol
- entsprechende Fachgruppen einzelner Sektoren
- Werbeagenturen, Grafikstudios (ausschließlich für Kunden mit entsprechendem Zeichennutzungsvertrag)
Grundregeln für die Verwendung des Qualitätszeichens
Für die Bewerbung von Südtiroler Lebensmitteln gibt es bestimmte Grundregeln.
Folgende Produktgruppen zählen zu den Qualitätsnahrungsmitteln:
Folgende Produkte tragen eine geschützte geografische Angabe:
Hintergrundinformationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier:
- Lebensmittel dürfen die Herkunftsangabe „Südtirol“ nur dann tragen, wenn sie (direkt oder indirekt) öffentlich unterstützt werden. Dazu zählen einerseits Förderungen, andererseits das Tragen einer öffentlichen Marke (z.B. Qualitätszeichen „Qualität Südtirol“, Dachmarke Südtirol).
- Bei Erzeugnissen mit einer g.g.A. (geschützte geografische Angabe) oder g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) erkennt die EU den Zusammenhang zwischen Herkunft und Qualität an. Daher dürfen diese Erzeugnisse nur die eingetragene Herkunft verwenden – zum Beispiel Südtiroler Speck.
- Erzeugnisse ohne g.g.A. oder g.U. dürfen – obwohl die EU hier keinen Zusammenhang zwischen Herkunft und Qualität anerkennt – ebenso auf die Herkunft hinweisen. Für diese Produkte wurde das Qualitätszeichen „Qualität Südtirol" entwickelt: Das dürfen nur jene Produkte tragen, die bestimmten Qualitätsanforderungen entsprechen.
- Erzeugnisse, die weder ein Qualitätszeichen noch eine g.g.A. oder g.U. tragen, dürfen keinen Hinweis auf die Herkunft des Produktes enthalten (siehe Punkt 1).
- Bei Produkten mit Qualitätszeichen muss die Qualitätsbotschaft immer an erster Stelle stehen. Der Herkunftshinweis darf kein Kaufgrund sein, sondern eine untergeordnete Werbebotschaft. Die Herkunft des Produktes darf nur über das Qualitätszeichen ersichtlich sein. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die „geprüfte Qualität“ auf anderem Weg in den Vordergrund gerückt wird. Um zu bewerten, ob die Qualitätsbotschaft übergeordnet ist, muss die Gesamtbedeutung von Text und/oder Symbolen (einschließlich Bildern und Darstellungen) betrachtet werden. Das gilt für Werbeanzeigen und TV-Spots ebenso wie für Verpackungen.
- Werbemaßnahmen zugunsten einzelner Unternehmer/Hersteller dürfen weder direkt noch indirekt gefördert werden. Öffentlich geförderte Werbemaßnahmen dürfen keinen Hinweis auf bestimmte Unternehmen (oder deren Produkte) beinhalten.
Folgende Produktgruppen zählen zu den Qualitätsnahrungsmitteln:
- Beeren und Steinobst, Kirschen und Marillen
- Bier
- Brot, Back- und Teigwaren, Cerealien und Mahlprodukte
- Eier von Legehennen mit Auslauf im Freien
- Fleisch und Kaminwurzen
- Gemüse und Kartoffeln
- Grappa
- Honig
- Kräuter und Gewürze
- Milch und Milchprodukte
- Obstprodukte: Apfelsaft, Apfelessig, Apfelcider, Trockenobst, Fruchtaufstriche & Konfitüren
Folgende Produkte tragen eine geschützte geografische Angabe:
- Südtiroler Apfel g.g.A.
- Südtiroler Speck g.g.A.
- Südtiroler Wein DOC
Hintergrundinformationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie hier:
Landesgesetz 22. Dezember 2005, Nr. 12
Pflichtenhefte der Sektoren
Für jedes Produkt (oder jede Produktkategorie) mit dem Zeichen „Qualität Südtirol“ existiert ein spezielles „Pflichtenheft“.
Darin finden Sie folgende Bestimmungen:
Darin finden Sie folgende Bestimmungen:
- Qualitäts- und Herkunftskriterien, die für die entsprechende Produktkategorie vorgesehen sind.
- Kontrollbestimmungen
- Sanktionen
- Anwendungsbestimmungen des Qualitätszeichens „Qualität Südtirol"
Hier finden Sie die Pflichtenhefte der einzelnen Sektoren zur Ansicht:
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Kontrollen
Um die hohe Qualität der land- und ernährungswirtschaftlichen Produkte zu überwachen, gibt es ein offenes Kontrollprogramm.
Dieses Kontrollprogramm wird – unter Beachtung der Pflichtenhefte für die einzelnen Kategorien – von einer unabhängigen und akkreditierten Kontrollstelle durchgeführt. Der Kontrollauftrag wird von der Vereinigung, der Organisation oder auch dem Konsortium der Erzeuger (der jeweiligen Kategorie) erteilt.
Zu beachten: Die Kontrolle muss nach den gültigen europäischen Normen durchgeführt werden.
Dieses Kontrollprogramm wird – unter Beachtung der Pflichtenhefte für die einzelnen Kategorien – von einer unabhängigen und akkreditierten Kontrollstelle durchgeführt. Der Kontrollauftrag wird von der Vereinigung, der Organisation oder auch dem Konsortium der Erzeuger (der jeweiligen Kategorie) erteilt.
Zu beachten: Die Kontrolle muss nach den gültigen europäischen Normen durchgeführt werden.
AUFNAHMEKONTROLLE
Nachdem Sie Ihr Gesuch um Verwendung des Qualitätszeichens beim Amt für Handel eingereicht haben, wird eine Aufnahmekontrolle durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob Ihr Betrieb über ausreichende räumliche, hygienische und technische Voraussetzungen verfügt, um Produkte in der nötigen Qualität erzeugen, lagern, verpacken, abfüllen und vermarkten zu können.ERHALTUNGSKONTROLLE
In den darauffolgenden Jahren wird Ihr Betrieb regelmäßig überprüft. Diese Kontrolle wird in mehrere Phasen unterteilt:
Betriebsbesichtigung
Bei der Betriebsbesichtigung werden zunächst die hygienischen Zustände und die technische Ausstattung Ihres Betriebes in Augenschein genommen.
Herkunftskontrolle
Durch ein spezielles Rückverfolgbarkeitssystems wird überprüft, ob Ihre Produkte tatsächlich aus Südtirol stammen.
Dokumentenkontrolle
In Ihrem Betriebsheft werden die Pflanzenschutz- und Pflegemaßnahmen kontrolliert. Ihre Aufzeichnungen sollten vollständig, nachvollziehbar und lückenlos sein. Sollten Bodenanalysen oder Wartungspläne notwendig sein, werden diese ebenfalls überprüft.
Produktkontrolle
Wichtig ist auch die Kontrolle Ihres Produktes: Zunächst wird das äußere Erscheinungsbild bewertet. Anschließend werden Produktproben entnommen, welche im Labor untersucht werden (z.B. auf Rückstandshöchstwerte). Bei bestimmten Erzeugnissen werden zudem die sensorischen Werte bestimmt.
Bei der Betriebsbesichtigung werden zunächst die hygienischen Zustände und die technische Ausstattung Ihres Betriebes in Augenschein genommen.
Herkunftskontrolle
Durch ein spezielles Rückverfolgbarkeitssystems wird überprüft, ob Ihre Produkte tatsächlich aus Südtirol stammen.
Dokumentenkontrolle
In Ihrem Betriebsheft werden die Pflanzenschutz- und Pflegemaßnahmen kontrolliert. Ihre Aufzeichnungen sollten vollständig, nachvollziehbar und lückenlos sein. Sollten Bodenanalysen oder Wartungspläne notwendig sein, werden diese ebenfalls überprüft.
Produktkontrolle
Wichtig ist auch die Kontrolle Ihres Produktes: Zunächst wird das äußere Erscheinungsbild bewertet. Anschließend werden Produktproben entnommen, welche im Labor untersucht werden (z.B. auf Rückstandshöchstwerte). Bei bestimmten Erzeugnissen werden zudem die sensorischen Werte bestimmt.
Die Fachkommissionen
Für alle Erzeugnisse mit dem Zeichen „Qualität Südtirol" – oder jene, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes für das Qualitätszeichen fallen – gibt es eine Fachkommission. Zu den (maximal neun) Mitgliedern dieser Kommission gehören vor allem VertreterInnen der Erzeuger und Träger des Qualitätszeichens.
Die Aufgaben der Fachkommission:
- Sie erstellt das Pflichtenheft mit den Qualitäts- und Herkunftskriterien und legt dieses der Führungskraft der zuständigen Landesabteilung zur Genehmigung vor.
- Sie erarbeitet das Muster für den Zeichennutzungsvertrag und legt dieses der Führungskraft der zuständigen Landesabteilung zur Genehmigung vor.
- Innerhalb von 30 Tagen kann die Fachkommission der Führungskraft eine Stellungnahme zum Gutachten der Kontrollstelle zukommen lassen (z.B. bezüglich Erteilung, Verweigerung oder Widerrufs der Zeichennutzungs-Berechtigung).
- Sie erstellt das jährliche Werbeprogramm.
- Sie legt fest, wie und in welchem Ausmaß sich die ZeichennutzerInnen an den Werbekosten beteiligen müssen.
Herkunftszeichen: g.g.A., g.U. & DOC
- g.g.A. (geschützte geografische Angabe)
- g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung)
- DOC (Denominazione di origine controllata)
… sind von der Europäischen Union verliehene Gütesiegel. Regionale Spezialitäten werden dadurch EU-weit anerkannt und gegen Nachahmung sowie missbräuchliche Verwendung geschützt.
Das g.g.A.-Zeichen wird vom Südtiroler Apfel und vom Südtiroler Speck getragen, das DOC-Zeichen vom Südtiroler Wein. Die grafischen Gestaltungen leiten sich dabei vom Erscheinungsbild der Dachmarke ab.
Die Produzenten binden die jeweiligen Zeichen im Co-Branding, also in Kombination mit ihrem eigenen Logo bzw. grafischen Auftritt, in ihre Verpackung sowie Kommunikation ein. Die Zeichen werden zudem von Institutionen (von den jeweiligen Produkt-Konsortien und von IDM Südtirol) als „Absender-Marke“ – also Träger der übermittelten Botschaft – verwendet.
Ob Sie das g.g.A.- und DOC-Zeichen verwenden dürfen, können Sie durch die jeweiligen Konsortien überprüfen lassen.
An diese Kontakte können Sie Ihre direkte Anfrage richten:
SÜDTIROLER APFELKONSORTIUM
info@suedtirolerapfel.com
SÜDTIROLER SPECK KONSORTIUM
info@speck.it
SÜDTIROLER APFELKONSORTIUM
info@suedtirolerapfel.com
SÜDTIROLER SPECK KONSORTIUM
info@speck.it
Dachmarke (Südtirol-Badge) für g.g.A.- und DOC-Produzenten
Anwendern der g.g.A.- und DOC-Zeichen Südtirol ist es auch erlaubt, die Dachmarke in der Anwendungsform des „Südtirol-Badge“ auf begleitenden Werbematerialien (Broschüren, Webseite, Folder usw.) einzusetzen.
Zu beachten: Auf dem Produkt selbst, auf Verpackungen, Etiketten usw. ist der Einsatz des Südtirol-Badge nicht erlaubt.
Bei Fragen zur Nutzung des Südtirol-Badge auf Werbematerial kontaktieren Sie bitte das Brand Management.
Zu beachten: Auf dem Produkt selbst, auf Verpackungen, Etiketten usw. ist der Einsatz des Südtirol-Badge nicht erlaubt.
Bei Fragen zur Nutzung des Südtirol-Badge auf Werbematerial kontaktieren Sie bitte das Brand Management.
Dachmarke für Mineralwasser-Hersteller
Stammt Ihr Mineralwasser aus einer Südtiroler Quelle und wird in Südtirol als Trinkwasser abgefüllt? Dann können Sie die Dachmarke in der Anwendungsform des „Südtirol-Badge“ verwenden – zum Beispiel auf Ihrem Produkt, der Produktverpackung (Kisten, Kartonagen) oder in der Kommunikation (z.B. Katalog, Flyer, Poster, Webseite).
Die Genehmigung zur Nutzung wird vom Brand Management erteilt.
Die Genehmigung zur Nutzung wird vom Brand Management erteilt.
Standortzeichen Südtirol
Das „Standortzeichen Südtirol“ darf vom produzierenden Gewerbe sowie von Dienstleistern verwendet werden – grundsätzlich jedoch nur in Verbindung mit dem Adressblock. Nur so erfüllt es seinen Zweck der Zuordnung zum Standort Südtirol.
Seit 2024 wird das Standortzeichen neben der grünen Farbversionen auch in einer grauen Farbversion zur Verfügung gestellt. Beide Versionen sind gleichwertig, d.h. sie können entweder/oder eingesetzt werden.
Zu beachten: Das Standortzeichen Südtirol darf nicht in der Bewerbung von Produkten verwendet werden (z.B. auf Produktverpackungen, Preisschildern oder Etiketten).
Die Genehmigung zur Nutzung wird vom Brand Management erteilt.
Wer darf das Standortzeichen Südtirol verwenden?
Seit 2024 wird das Standortzeichen neben der grünen Farbversionen auch in einer grauen Farbversion zur Verfügung gestellt. Beide Versionen sind gleichwertig, d.h. sie können entweder/oder eingesetzt werden.
Zu beachten: Das Standortzeichen Südtirol darf nicht in der Bewerbung von Produkten verwendet werden (z.B. auf Produktverpackungen, Preisschildern oder Etiketten).
Die Genehmigung zur Nutzung wird vom Brand Management erteilt.
Wer darf das Standortzeichen Südtirol verwenden?
- Unternehmer im produzierenden Gewerbe oder Dienstleister
- Institutionen (IDM Südtirol, sachzuständige Landeseinrichtungen)
- Werbeagenturen, Grafikstudios (ausschließlich für Kunden mit Berechtigung)
Dachmarkennutzer
Hier finden Sie alle derzeit registrierten Nutzer der Dachmarke Südtirol.
1201 - 1230 von 4517 Nutzern
Garni Sparer
Dachmarke
Garni Trojer OHG
Dachmarke
Garni Tschurtschenthaler
Dachmarke
Gartenheim KG des Martin Wellenzohn & Co.
Dachmarke
Agenturen
Hier finden Sie alle Agenturen (Werbeagenturen, Grafikstudios und Druckereien), welche die Dachmarke Südtirol im Auftrag ihrer Kunden einsetzen.
1 - 30 von 448 Agenturen
3D BASE Visualisierungstechnologie | TOURISVIS
3D Studio INplanity
3D-Pixel GmbH
A. Weger KG
ACS Data Systems AG
Additiv OHG des Joachim Leiter und Matthias Ebner
ADEARTE di Laura Cariolo
adpassion d. w. kerschbaumer
Agentur Digitalworld d. Thomas Grüner
Agentur Koch
Agentur Presenta
AHA KG d. Helmuth Rainer & Co.
Ahead Media
Ahrntaldruck
Alessandra Stefanut
Alex Mutschlechner
ALPEKER Srl GmbH
Alpenart
ALPHA DESIGN
Altea
Ambrosi Graphics
ammira GmbH
Andergassen Kreativwerkstatt
Andreas Folie
Antholzer Helmuth Websolutions
ap35 Italien GmbH
Apple Snc Di Bardi Alessandro & Co.
Arch. Manuel Benedikter
ARCHITECTS WN
Architekturbüro